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Escobar Bravo, Maria Eugenia
Die Verknüpfung zwischen Vorteil und Amtshandlung im deutschen und spanischen Korruptionsstrafrecht
Eine rechtsvergleichende Betrachtung
Kovac, J.
978-3-339-11974-2
1. Aufl. 2021 / 458 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Strafrecht in Forschung und Praxis. Band: 389

Das Werk beschäftigt sich mit der Frage, ob dem ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Unrechtsvereinbarung bei den Bestechungsdelikten in Deutschland tatsächlich eine so zentrale Rolle zukommt, wie ihr zugesprochen wird, wenn sie gemeinhin als „Kern der Bestechungsdelikte“ bezeichnet wird. Von zentraler Bedeutung ist insofern die Frage, ob sie dazu geeignet ist, strafwürdiges Unrecht von nicht Strafwürdigem zu unterscheiden. Rechtsvergleichend wird insofern auf die Situation im spanischen Recht eingegangen, wo der Verknüpfung zwischen Amtshandlung und Vorteil schon lange keine zentrale Bedeutung für die Strafwürdigkeit der Gewährung von Vorteilen an Amtsträgern beigemessen wird. Ziel der Studie ist es insofern, der Rechtspraxis Orientierung zur Auslegung der einfachen Bestechungsdelikte im deutschen wie im spanischen Recht, also der § 331, 333 StGB und art. 422 CP zu geben.

Um das Regelungskonzept der §§ 331 bis 334 StGB und arts. 419 bis 424 CP vollständig zu entwickeln, untersucht die Autorin ausgehend von der historischen Entwicklung der Bestechungsdelikte in beiden Rechtsordnungen unter anderem, welches Rechtsgut von den Bestechungsdelikten überhaupt geschützt wird und welche Ansätze hierzu in Rechtsprechung und Literatur vertreten werden. Weiter wird untersucht ob der höchstrichterlichen Rechtsprechung verallgemeinerungsfähige Grundsätze zu entnehmen sind, die eine Konturierung des Anwendungsbereichs der Bestechungsdelikte unabhängig von Einzelfallentscheidungen ermöglichen. Besondere Beachtung findet außerdem die Problematik der Strafbarkeit der Gewährung von geringwertigen Bagatellvorteilen.

Das Buch schließt mit Vorschlägen für die Überarbeitung der Bestechungsdelikte im deutschen wie im spanischen Recht, die die derzeitigen Schwächen der Interpretation nicht mehr enthalten und zu mehr Rechtssicherheit in beiden Länder führen können.